Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Barrierefreiheit ist die zentrale Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft und für das Überwinden der Herausforderungen des demografischen Wandels. Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Auffinden, den Zugang und die Nutzung gestalteter Lebensbereiche ohne Hürden zu ermöglichen, ist hierbei das zentrale Thema. Mit den Behindertengleichstellungsgesetzen auf Bundes- und Länderebene sind Gesetzesgrundlagen geschaffen worden, die eine Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei der Nutzung öffentlicher Räume verlangen. 

DIN 18040 - Planungsgrundlagen für Barrierefreies Bauen

Die Ansprüche verschiedener Nutzergruppen mit und ohne Behinderungen zu erfüllen, macht die barrierefreie Planung beim Neubau oder Umbau öffentlicher Gebäude, im Verkehrsraum und im Wohnungsbau zu einer komplexen Aufgabe. Auch die Anforderungen mobilitätseingeschränkter Menschen wie zum Beispiel seh- und hörgeschädigte Menschen sowie körperbehinderte Menschen unterscheiden sich teilweise voneinander und müssen in einem gesamtplanerischen Konzept Berücksichtigung finden. 

Für das barrierefreie Planen und Bauen ist insbesondere die Norm DIN 18040 zu berücksichtigen. Der Teil 1 gilt für die Planung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit deren Außenanlagen, der Teil 2 bezieht sich auf die Planung, Ausführung und Ausstattung von barrierefreien Verkehrs- und Außenanlagen im öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum. 

Die planerische Komplexität verlangt nach sicheren, praxisnahen und zuverlässigen Lösungen.  Das Lithonplus-Sortiment für barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum ist speziell unter diesen Gesichtspunkten entwickelt worden. Es enthält Produkte und Systeme, die in den Anwendungen Überquerungsstellen, Haltestellen, Leitsysteme für barrierefreie Wegeführung sowie Treppenanlagen und Rampenbau zum Einsatz kommen. 

 

Querungshilfen

Querungsbord Plus

Systemlösung für barrierefreie Übergänge

Überquerungsstellen müssen die Sicherheit aller Fußgänger gewährleisten. Eine klare Orientierung, Begreifbarkeit und eine komfortable Begehbarkeit sind Voraussetzung. Heute haben sich spezielle Bordsteinelemente als Sicherheits- und Orientierungselemente etabliert. Sie gewährleisten zwischen Fahrbahn und Fahrweg eine optische und taktile Begrenzung.

 

Das Querungsbord Plus ist eine zuverlässige Systemlösung für den Bau gemeinsamer und getrennter Querungsstellen. Die große Bordsteinbreite von 30 cm im Vergleich zu herkömmlichen Bordsteinen sorgt für einen größeren Sicherheitsabstand zur Fahrbahn, was insbesondere sehgeschädigten Menschen entgegenkommt. Die sehr helle Farbgebung mit eindeutiger Haptik in der Oberfläche ist für alle Nutzergruppen sehr gut wahrnehmbar. 

 

 

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VIDEO:
Querungsbord Plus verlegen

Querungsbord Plus für den Bau einer getrennten Querungsstelle wird als Systembausatz auf die Baustelle liefert. Es bietet Rollstuhl- und Rollatornutzern einen separaten Übergang auf das Fahrbahnniveau und sichert Bordsteinhöhe von 6 cm eine hohe Taktilität mit dem Blindenleitstock. 

Doch - sehen Sie selbst!

Haltestellen

OMNIBORD® Plus

Der ideale Zustieg zum ÖPNV

Haltestellen müssen gemäß DIN 18040-3 barrierefrei erreichbar, zugänglich, nutzbar, sicher und stufenlos sein, einen Witterungs-schutz aufweisen und ausreichend beleuchtet sein. Haltestellen und Fahrzeuge sind systemisch aufeinander abzustimmen. 
Um einen barrierefreien Ein- und Ausstieg zu ermöglichen, muss die Anordnung der Haltestellenborde für Niederflurbusse ein  paralleles Anfahren und ein direktes Anhalten des Busses mit allen Türen ermöglichen. Im Detail spielen bei der Ausführung die Höhe der Bordsteinkante zum Bus (Reststufe) und auch der horizontale Abstand (Spaltbreite) entscheidende Rollen. Beide Abstände soll-ten so gering wie möglich sein und höchstens 5 cm betragen.
Größere Abstände können insbesondere gehbehinderten Men-schen und Rollstuhlnutzern erhebliche Schwierigkeiten bereiten.
Hierzu haben sich Sonderbordsteine für den Bau von Bushalte-stellen etabliert. 

Optimiert bis ins Detail

Das neu entwickelte Busbordsystem OmniBord Plus ermöglicht leicht und flexibel die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen. Das System steht für ein geringes Kollisionsrisiko und sinkende Betriebskosten aufgrund deutlicher Reduktion der Beanspruchung von Verschleißteilen. Der verbesserte Leuchtdichtekontrast und die spezielle Profilierung der Oberfläche bieten allen Fahrgästen komfortable und sichere Zu- und Ausstiegsmöglichkeiten.
 
Bei der Entwicklung wurden die unterschiedlichsten Fahrzeuge und Modelle der Hersteller berücksichtigt und die Geometrie des Busbordes zur besseren und sichereren Handhabung bei der Verarbeitung im Vergleich zu bisherigen Lösungen optimiert. 

Bodenindikatoren

Bodenindikatoren

Bodenindikatoren erfüllen als Leitsysteme innerhalb von Flächen eine führende Funktion und weisen als Aufmerksamkeitsfelder auf Gefahren hin. Hierbei geben sie sowohl eine optische als auch haptische Orientierung. Eingesetzt werden sie zum Beispiel an Halltestellen, Treppen, Parkplätzen, Verkehrskreuzungen, P+R-Anlagen und öffentliche Einrichtungen. Bodenindikatoren gibt es mit Rippen- und Noppenstrukturen. 
  
RIPPENSTRUKTUREN werden zur Anzeige der Gehrichtung in Leitstreifen oder Richtungsfeldern oder in Auffindestreifen zur Anzeige von Zielen im Gehbereich (z. B. für Blindenleitsysteme, seitlich gelegene Ein- und Zugänge, für Haltestellen), Einstiegspunkte und als Sperrfeld (bei getrennten Querungen) verwendet.

NOPPENSTRUKTUREN sind in der Regel dort einzusetzen, wo eine »erhöhte Aufmerksamkeit« von blinden oder sehbehinderten Menschen auf ihrem Weg gefordert wird (z. B. Warnung vor Hindernissen, Niveauwechsel, Anzeige von Richtungswechsel oder Abzweigungen im Leitsystem, Anzeige von Querungsstellen über die Fahrbahn).

Bodenindikatoren

Bodenindikatoren sind in verschiedenen Rastermaßen und Farben erhältlich. 

Rippen- und Noppenstrukturen

Profil

Abstand der Scheitelpunkte [mm] Rippenbreite bzw. Noppendurchmesser [mm] Rippen- bzw. Noppenhöhe [mm]

Rutschwiderstand

Rippenstruktur
mit trapezförmigem Querschnitt
38 / 50 10 4,5 R13
Noppenstruktur
aus diagonal angeordneten Kegelstümpfen
60 20 4,5 R13

 

Bodenindikatoren müssen gemäß DIN 32984 zum umgebenden Bodenbelag bzw. zum Begleitstreifen einen ausreichend großen Leuchtdichtekontrast aufweisen. Dieser muss mindestens K ≥ 0,4 betragen. Bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen darf keine Reflexionsblendung auftreten. Für Blindenleitstreifen ist eine weiße Farbgebung sinnvoll.

Um die Erkennbarkeit der Leitstreifen zu verbessern, ist bei nicht ausreichendem Kontrast zwischen dem Bodenindikator und dem Umgebungsbelag ein Begleitstreifen erforderlich. Dieser wird in der Regel einseitig angeordnet. Bei hellen Umgebungsbelägen mit geringem Kontrast zum Leitsystem werden zweiseitige Begleitstreifen angeordnet.

Eine Kombination mit einem Kontrastwert K ≥ 0,4 zwischen Bodenindikator und Begleitstreifen ist zum Beispiel: Leitsystem, Farbe weiß, mit Begleitstreifen, Ausführung kugelgestrahlt (Pasand), Farbe basaltanthrazit.

 

Merkmale von Lithonplus-Bodenindikatoren

  • Einhaltung der Vorgaben für barrierefreies Bauen nach DIN 18040-3
  • Anordnung der Rippen und Noppen nach DIN 32984
  • Erfüllung der Anforderungen des deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV)

Projektberatung

Lithonplus unterstützt Sie bei der Planung und Dimensionierung Ihres Projekts. Gerne erstellen wir für Sie individuelle Konstruktions- und Aufbauempfehlungen.

Treppenanlagen

BLOCKSTUFEN UND WINKELSTUFEN MIT KONTRASTSTREIFEN

Öffentliche Treppenanlagen sind grundsätzlich barrie­refrei zu gestalten und ohne Richtungsänderung zu planen. Gleich­zeitig sind sie rutschfest, trittsicher und dauerhaft auszuführen.  Gemäß DIN 32984 sind mindestens die erste und die letzte Stufe über ihre gesamte Breite mit einem kontrastierenden Streifen zu kennzeichnen. Der Leuchtdichtekontrast zwischen Markierung und Treppenoberfläche gemäß DIN 32984 muss K ≥ 0,4 sein. Entsprechend den Empfehlungen der COST 335 sind alle Stufen zu markieren.

  • Kontraststreifen aus Natursteinvorsatz (5 x 8 cm)
  • Fugenlose, dauerhafte Anbindung im Auftritt
  • Oberflächenbündige Anordnung
// Blockstufen mit Kontraststreifen im Natursteinvorsatz
// Fahrstufen zur stufenlosen Überbrückung

FAHRSTUFEN

Zur stufenlosen Überbrückung von Höhenunterschieden in Treppenanlagen eignen sich Fahrstufen (z.B. mit Kinderwagen, Fahrrad etc.) ideal.

Fahrstufen werden in kugelgestrahlter Natursteinoberfläche objektbezogen gefertigt und besitzen eine Länge von 1,00 m. Sie sind problemlos mit konventionellen Blockstufen kombinierbar. 

Erhältlich mit oder ohne den dauerhaften und ökologischen Oberflächenschutz »b.c.s.«-Technologie.

  • Angenehmes Steigungsverhältnis
  • Mühelos mit Standard-Blockstufen kombinierbar
  • Leichter Einbau

 

Broschüre

Barrierefreies BAuen

Die Ansprüche verschiedener Nutzergruppen mit und ohne Behinderungen zu erfüllen, macht die barrierefreie Planung des urbanen Raums zu einer komplexen Aufgabe. 

Die Broschüre dienst als wertvolle Unterstützung bei der Planung von: 

  • Überquerungsstellen
  • Bodenindikatoren
  • Bushaltestellen
  • Treppenanlagen
  • Orientierungshilfen

 

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Normen & Gesetze

Normen und Regelwerke

Norm bzw. Regelwerk Inhalt

DIN 18040-1
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (ersetzt die DIN 18024-2)

  • definiert Anforderungen für Gebäudeteile und zugehörige Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind
  • formuliert sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil) sowie Schutzziele

DIN 18040-3

  • Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum (ersetzt die DIN 18024-1)
  • regelt Maße für benötigte Verkehrsräume mobilitätsbehinderter Menschen
  • stellt Anforderungen an Information und Orientierung, wie das Zwei-Sinne-Prinzip (mind. 2 von den 3 Sinnen Hören, Sehen, Tasten anbieten)
  • regelt Oberflächen
  • regelt Mobiliar im Außenraum oder Wegeketten

DIN 32984
Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

  • beschreibt Geometrie und Einsatz von Bodenindikatoren

DIN 32975
Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

  • legt Grundlagen für die Fragen der Erkennbarkeit durch Kontraste, Farbwahl und Beleuchtung fest

H BVA 2011

Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für  Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)

 

DAS Bundesgleichstellungsgesetz

Die Barrierefreiheit ist im §4 des Bundesgleichstellungsgesetzes wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

»Barrierefrei sind bauliche Anlagen, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind«. Hiermit verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz Barrierefreiheit für den öffentlichen Raum.

Im Einzelnen bedeutet das:

Gestaltete Lebensbereiche

Barrierefreiheit erfasst alle Bereiche, die von Menschen gestaltet werden. So muss es Menschen mit Behinderungen nicht nur möglich sein, z.B. selbstständig alle Gebäude und Wege zu benutzen, sondern z.B. auch Automaten, Handys oder Internetseiten. Nicht dazu gehören natürliche Lebensbereiche, z.B. ein Wald, ein Sandstrand, eine Felswand. Sobald der Mensch jedoch gestaltend eingreift, kann wieder für Barrierefreiheit gesorgt werden, z.B. in Form eines Waldweges, eines Bootssteges oder einer Seilbahn.

Auffindbar, zugänglich und nutzbar

Einrichtungen und Informationen müssen nicht nur (z.B. von blinden Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen) gefunden und (z.B. stufenlos mit dem Rollstuhl) erreicht werden, sondern auch sinnvoll genutzt werden können (z.B. indem Informationen auch für sinnesbeeinträchtigte Menschen verfügbar sind).

In der allgemein üblichen Weise

Ist beispielsweise der Vordereingang nicht für Menschen im Rollstuhl nutzbar und werden diese auf einen Hintereingang verwiesen, ist der Zugang nicht „in der allgemein üblichen Weise“ gewährleistet.

Ohne besondere Erschwernis

Zugang und Nutzung sollen für Menschen mit Behinderungen ohne komplizierte Vorkehrungen möglich sein, z.B. ohne langwierige vorherige Anmeldung oder Beantragung.

Grundsätzlich ohne fremde Hilfe

Es ist immer die Lösung zu wählen, mit der möglichst viele Menschen mit Behinderungen Informationen oder Gebäude allein nutzen können.

Wann ist ein Produkt barrierefrei?

Ein Produkt gilt als barrierefrei, wenn es von möglichst allen Menschen in jedem Alter mit unterschiedlichen Fähigkeiten weitgehend gleichberechtigt und ohne Assistenz bestimmungsgemäß benutzt werden kann.

Technische Anforderungen sind:  

  • Große Rutschfestigkeit von Oberflächen
  • Gute Begeh- und Befahrbarkeit
  • Gute taktile Wahrnehmung
  • Ausreichende Farbkontraste
  • Geringer Fugenabstand
  • Guter Wasserablauf
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