Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Barrierefreiheit ist die zentrale Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft und für das Überwinden der Herausforderungen des demografischen Wandels. Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Auffinden, den Zugang und die Nutzung gestalteter Lebensbereiche ohne Hürden zu ermöglichen, ist hierbei das zentrale Thema. Mit den Behindertengleichstellungsgesetzen auf Bundes- und Länderebene sind Gesetzesgrundlagen geschaffen worden, die eine Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei der Nutzung öffentlicher Räume verlangen.
DIN 18040 - Planungsgrundlagen für Barrierefreies Bauen
Die Ansprüche verschiedener Nutzergruppen mit und ohne Behinderungen zu erfüllen, macht die barrierefreie Planung beim Neubau oder Umbau öffentlicher Gebäude, im Verkehrsraum und im Wohnungsbau zu einer komplexen Aufgabe. Auch die Anforderungen mobilitätseingeschränkter Menschen wie zum Beispiel seh- und hörgeschädigte Menschen sowie körperbehinderte Menschen unterscheiden sich teilweise voneinander und müssen in einem gesamtplanerischen Konzept Berücksichtigung finden.
Für das barrierefreie Planen und Bauen ist insbesondere die Norm DIN 18040 zu berücksichtigen. Der Teil 1 gilt für die Planung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit deren Außenanlagen, der Teil 2 bezieht sich auf die Planung, Ausführung und Ausstattung von barrierefreien Verkehrs- und Außenanlagen im öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum.
Querungshilfen
Haltestellen
Omnibord® Plus
Haltestellen müssen gemäß DIN 18040-3 barrierefrei erreichbar, zugänglich, nutzbar, sicher und stufenlos sein, einen Witterungsschutz aufweisen und ausreichend beleuchtet sein. Haltestellen und Fahrzeuge sind systemisch aufeinander abzustimmen.
Um einen barrierefreien Ein- und Ausstieg zu ermöglichen, muss die Anordnung der Haltestellenborde für Niederflurbusse ein paralleles Anfahren und ein direktes Anhalten des Busses mit allen Türen ermöglichen. Im Detail spielen bei der Ausführung die Höhe der Bordsteinkante zum Bus (Reststufe) und auch der horizontale Abstand (Spaltbreite) entscheidende Rollen. Beide Abstände sollten so gering wie möglich sein und höchstens 5 cm betragen.
Größere Abstände können insbesondere gehbehinderten Menschen und Rollstuhlnutzern erhebliche Schwierigkeiten bereiten.
Sonderbordsteine wie der Omnibord Plus haben sich für den Bau von Bushaltestellen etabliert.
Bodenindikatoren
Bodenindikatoren
Bodenindikatoren erfüllen als Leitsysteme innerhalb von Flächen eine führende Funktion und weisen als Aufmerksamkeitsfelder auf Gefahren hin. Hierbei geben sie sowohl eine optische als auch haptische Orientierung. Eingesetzt werden sie zum Beispiel an Halltestellen, Treppen, Parkplätzen, Verkehrskreuzungen, P+R-Anlagen und öffentliche Einrichtungen. Bodenindikatoren gibt es mit Rippen- und Noppenstrukturen.
RIPPENSTRUKTUREN werden zur Anzeige der Gehrichtung in Leitstreifen oder Richtungsfeldern oder in Auffindestreifen zur Anzeige von Zielen im Gehbereich (z. B. für Blindenleitsysteme, seitlich gelegene Ein- und Zugänge, für Haltestellen), Einstiegspunkte und als Sperrfeld (bei getrennten Querungen) verwendet.
NOPPENSTRUKTUREN sind in der Regel dort einzusetzen, wo eine »erhöhte Aufmerksamkeit« von blinden oder sehbehinderten Menschen auf ihrem Weg gefordert wird (z. B. Warnung vor Hindernissen, Niveauwechsel, Anzeige von Richtungswechsel oder Abzweigungen im Leitsystem, Anzeige von Querungsstellen über die Fahrbahn).
Merkmale von Lithonplus-Bodenindikatoren
- Einhaltung der Vorgaben für barrierefreies Bauen nach DIN 18040-3
- Anordnung der Rippen und Noppen nach DIN 32984
- Erfüllung der Anforderungen des deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV)
Treppenanlagen
BLOCKSTUFEN UND WINKELSTUFEN MIT KONTRASTSTREIFEN
Öffentliche Treppenanlagen sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten und ohne Richtungsänderung zu planen. Gleichzeitig sind sie rutschfest, trittsicher und dauerhaft auszuführen. Gemäß DIN 32984 sind mindestens die erste und die letzte Stufe über ihre gesamte Breite mit einem kontrastierenden Streifen zu kennzeichnen. Der Leuchtdichtekontrast zwischen Markierung und Treppenoberfläche gemäß DIN 32984 muss K ≥ 0,4 sein. Entsprechend den Empfehlungen der COST 335 sind alle Stufen zu markieren.
- Kontraststreifen aus Natursteinvorsatz (5 x 8 cm)
- Fugenlose, dauerhafte Anbindung im Auftritt
- Oberflächenbündige Anordnung


FAHRSTUFEN
Zur stufenlosen Überbrückung von Höhenunterschieden in Treppenanlagen eignen sich Fahrstufen (z.B. mit Kinderwagen, Fahrrad etc.) ideal.
Fahrstufen werden in kugelgestrahlter Natursteinoberfläche objektbezogen gefertigt und besitzen eine Länge von 1,00 m. Sie sind problemlos mit konventionellen Blockstufen kombinierbar.
Erhältlich mit oder ohne den dauerhaften und ökologischen Oberflächenschutz »b.c.s.«-Technologie.
- Angenehmes Steigungsverhältnis
- Mühelos mit Standard-Blockstufen kombinierbar
- Leichter Einbau
Broschüre
Barrierefreies Bauen
Die Ansprüche verschiedener Nutzergruppen mit und ohne Behinderungen zu erfüllen, macht die barrierefreie Planung des urbanen Raums zu einer komplexen Aufgabe.
Die Broschüre dienst als wertvolle Unterstützung bei der Planung von:
- Überquerungsstellen
- Bodenindikatoren
- Bushaltestellen
- Treppenanlagen
- Orientierungshilfen

Normen & Gesetze
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Das Bundesgleichstellungsgesetz
Die Barrierefreiheit ist im §4 des Bundesgleichstellungsgesetzes wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
»Barrierefrei sind bauliche Anlagen, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind«. Hiermit verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz Barrierefreiheit für den öffentlichen Raum.
Im Einzelnen bedeutet das:
Gestaltete Lebensbereiche
Barrierefreiheit erfasst alle Bereiche, die von Menschen gestaltet werden. So muss es Menschen mit Behinderungen nicht nur möglich sein, z.B. selbstständig alle Gebäude und Wege zu benutzen, sondern z.B. auch Automaten, Handys oder Internetseiten. Nicht dazu gehören natürliche Lebensbereiche, z.B. ein Wald, ein Sandstrand, eine Felswand. Sobald der Mensch jedoch gestaltend eingreift, kann wieder für Barrierefreiheit gesorgt werden, z.B. in Form eines Waldweges, eines Bootssteges oder einer Seilbahn.
Auffindbar, zugänglich und nutzbar
Einrichtungen und Informationen müssen nicht nur (z.B. von blinden Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen) gefunden und (z.B. stufenlos mit dem Rollstuhl) erreicht werden, sondern auch sinnvoll genutzt werden können (z.B. indem Informationen auch für sinnesbeeinträchtigte Menschen verfügbar sind).
In der allgemein üblichen Weise
Ist beispielsweise der Vordereingang nicht für Menschen im Rollstuhl nutzbar und werden diese auf einen Hintereingang verwiesen, ist der Zugang nicht „in der allgemein üblichen Weise“ gewährleistet.
Ohne besondere Erschwernis
Zugang und Nutzung sollen für Menschen mit Behinderungen ohne komplizierte Vorkehrungen möglich sein, z.B. ohne langwierige vorherige Anmeldung oder Beantragung.
Grundsätzlich ohne fremde Hilfe
Es ist immer die Lösung zu wählen, mit der möglichst viele Menschen mit Behinderungen Informationen oder Gebäude allein nutzen können.
Merkmale barrierefreier Produkte
Ein Produkt gilt als barrierefrei, wenn es von möglichst allen Menschen in jedem Alter mit unterschiedlichen Fähigkeiten weitgehend gleichberechtigt und ohne Assistenz bestimmungsgemäß benutzt werden kann.
Technische Anforderungen sind:
- Große Rutschfestigkeit von Oberflächen
- Gute Begeh- und Befahrbarkeit
- Gute taktile Wahrnehmung
- Ausreichende Farbkontraste
- Geringer Fugenabstand
- Guter Wasserablauf